Arbeitsdienst
Satzungsgemäß ist jedes Mitglied verpflichtet einen Arbeitsdienst zur Erhaltung der Sportanlagen des HTC zu leisten. Dafür sind mindestens 3 Stunden pro Jahr zu erübrigen. Mitglieder, die noch keine 13 Jahre alt sind, sind hiervon ausgenommen.
Der Arbeitsdienst wird organisiert und geleitet vom Platzwart. Dieser gibt rechtzeitig Termine (siehe unten) bekannt, zu denen sich die Mitglieder anmelden können. Die Anmeldung ist erforderlich, damit die Arbeiten koordiniert werden können. Ein ohne Anmeldung abgeleisteter Arbeitsdienst kann nicht oder nur in Absprache mit dem Platzwart anerkannt werden.
Nur gemeinsam sind wir stark!
Einige Mitglieder tun weitaus mehr für den Verein, als es die Satzung vorschreibt - weil dies erforderlich ist!
Es fallen sehr viele Arbeiten an, die im Rahmen des satzungsgemäßen Arbeitsdienstes nicht abgeleistet werden können, weil zu wenige Mitglieder Ihren Dienst verrichten. Da wären z.B.:
- Maler- und Ausbesserungsarbeiten
- Platzpflege, insbesondere Walzarbeiten
- Instandsetzungsarbeiten wie z.B. Austauschen von defekten Leuchtmitteln
- und vieles, vieles mehr...
Möchten Sie auch etwas tun? Helfen Sie uns und damit Ihrem Verein!
Sollte ein Mitglied einmal seinen Arbeitsdienst nicht oder nicht vollständig verrichten können, wird eine Arbeitsersatzleistung berechnet. Diese beträgt zur Zeit 15,00 € pro nicht verrichteter Stunde.
Aktuelle Termine
Im folgenden finden Sie die aktuell angekündigten Termine. Bitte melden Sie sich zu mindestens einem dieser Termin an. Sollten hier keine Termine zu sehen sein, wurden noch keine veröffentlicht.