§ 14 - Aufgaben der Vorstandsmitglieder
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Der Vorsitzende:
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Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Vereins. Er beruft und leitet die Mitgliederversammlung sowie die Vorstandssitzungen.
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Der Vorsitzende hat die Verpflichtung, über alle Interessen des Vereins zu wachen und ihn nach außen zu vertreten. Er hat alljährlich der ordentlichen Mitgliederversammlung einen Jahresbericht vorzulegen.
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Der stellvertretende Vorsitzende
Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in der Erfüllung seiner Aufgaben. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden hat er die unter 1.) genannten Verpflichtungen zu übernehmen.
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Der Kassenwart:
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Der Kassenwart führt die Kasse des Vereins und hat über alle Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Der ordentlichen Mitgliederversammlung hat er die Jahresabrechnung und eine Vermögensabrechnung vorzulegen.
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Der Kassenwart ist berechtigt, die laufenden Ausgaben mit Genehmigung des Vorstandes zu tätigen.
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Der Kassenwart ist verpflichtet, für rechtzeitigen Eingang der fälligen Beträge zu sorgen, an säumige Zahler Mahnungen sowie bei deren Erfolglosigkeit rechtliche Schritte einleiten zu lassen.
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Der Sportwart
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Der Sportwart ist für die Ansetzung und Durchführung der Punktspiele sowie sonstige Sportveranstaltungen verantwortlich.
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Er nimmt die Einteilung der Plätze für das Mannschaftstraining und Sportveranstaltungen vor.
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Der Jugendwart
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Der Jugendwart ist für die Betreuung der Jugendarbeit zuständig.
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Er soll vor allem mit dem Sportwart, den Sprechern der Jugendlichen sowie den Vereinstrainern möglichst eng kooperieren.
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Der Schriftführer
Der Schriftführer hat die Protokolle der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlungen zu führen und diese mit dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.
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Der Platz- und Gerätewart
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Der Platz- und Gerätewart ist im Rahmen des Vorstandes für alle Geräte und die Anlage zuständig.
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Er überwacht die Pflege und Wartung der Sportanlagen sowie des beweglichen Inventars.
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Er gibt dem Platzwart bzw. den zuständigen Mitgliedern oder externen Dienstleistern fachliche Anweisungen und entscheidet über die Bespielbarkeit der Plätze.
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Der Pressewart
Der Pressewart nimmt die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins wahr.